Allgemeine Geschäftsbedingungen

der De Grashoppers — Landschaftsarchitektur — Garten- und Landschaftsbau (Einzelunternehmen),
Inhaber Christian Kron, 19061 Schwerin, Otto-Weltzien-Straße 13

Stand: Januar 2016 | AGB-Download hier

Allgemeines – Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der De Grashoppers mit Dritten („Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Zusätzliche oder diesen AGB widersprechendende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als vereinbart, wenn wir diese ausdrücklich in Textform bestätigt haben.

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden AGB an.

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

  1. Angebote, Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der De Grashoppers verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, stets unverbindlich und freibleibend. Zu einem wirksamen Vertragsschluss bedarf es einer gesonderten Auftragsbestätigung durch uns in Textform binnen angemessener Frist, spätestens 6 Wochen seit Auftragserteilung.

Mit der Bestellung von Waren und/ oder Leistungen erklärt der Auftraggeber verbindlich diese erwerben bzw. beauftragen zu wollen.

  1. Preise, Planungsleistungen

Soweit nicht anders vereinbart, rechnen wir die erbrachten Leistungen nach Einheitspreisen und tatsächlichen Mengen ab.

Alle genannten Preise gelten in Euro (€) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung seitens De Grashoppers. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen gelten nicht.

Bei einer reinen Lieferung von Pflanzen, Pflanzenteilen, tierischen / pflanzlichen Düngemitteln (nicht chemisch behandelt), Brennholz
oder Holzabfällen berechnen wir 7% USt. In diesem Fall sind jegliche anderen Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen. Sobald eine weitere Leistung dazu beauftragt wird (z.B. individuelle Beratung bei Auswahl oder Menge von Pflanzen, Pflanz-/ Pflege-/ Bewässerungsleistungen, Nutzungsüberlassung von Maschinen/ Werkzeug, Planungsleistungen), berechnen wir für das gesamte Leistungspaket 19% USt.

Falls sich die maßgebenden Kostenfaktoren (z.B. Material, Pflanzen, Löhne, sonstige angebotsrelevante Rechnungsgrößen) nach der Abgabe unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung bis zur Erbringung unserer Leistung wesentlich ändern, werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung der Preise verständigen.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Skizzen, Muster, Entwürfe und andere Planungsleistungen, die der Auftraggeber ausdrücklich in Auftrag gegeben hat, gesondert zu vergüten – auch wenn uns der Auftrag für die Lieferung von Waren/ Ausführung von Leistungen nicht erteilt wird. Das Eigentum und das volle Verfügungsrecht hieran gehen erst nach Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Vorher darf er diese Planungsleistungen nicht ohne unsere Zustimmung vervielfältigen, weitergeben oder sonst verwenden.

  1. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Aufrechnungsverbot

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf unser Geschäftskonto zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung in Textform zulässig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Wie behalten uns vor für alle nachgewiesenen (auch unfertigen) Lieferungen und Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Vergütungsanspruch infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, sind wir berechtigt wegen der Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen und Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung zu verlangen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Auftraggeber die Zahlung bewirkt oder hierfür eine ausreichende Sicherheit stellt. Wir behalten uns vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich weigert die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintretende Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung binnen einer angemessenen Frist zu beseitigen. Unsere bis dahin angefallenen Kosten werden berechnet und sind sofort fällig.

Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten bzw. eingebauten Sachen (Waren, Stoffe, Materialien, Bauteile) bis zum Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbau oder Vermischung erhält De Grashoppers Miteigentum bis zur vollständigen Zahlung. Wird trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung nicht bezahlt, so können die gelieferten bzw. eingebauten Sachen entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden.

  1. Leistungsumfang; Liefer-/ Leistungstermine, Teilabnahme

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

Bei der Ausführung sämtlicher Leistungen halten wir uns an die aktuell allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, soweit diese von uns in Textform bestätigt wurden.

Teilleistungen und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Über Verzögerungen durch höhere Gewalt oder infolge des Eintritts unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Wetterkatastrophen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen), werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen für die Dauer der Behinderung. Sollte eine Vertragserfüllung aus diesen Gründen unmöglich werden, haben beide Vertragspartner das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts sind wir berechtigt unsere bis dahin bereits erbrachten Leistungen und Kosten abzurechnen. Schadensersatz kann der Auftraggeber nicht geltend machen.

Wir sind berechtigt vom Auftraggeber jederzeit die besondere Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen zu verlangen.

  1. Maße und Muster

Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

Formen und Farben der gelieferten bzw. eingebauten Naturprodukte können von den als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Sachen (z.B. Natursteine, Pflanzen) abweichen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über verlaufende Versorgungsleitungen und sonstige Leitungen genau zu informieren.

Besonderheiten betreffend den Liefer- bzw. Leistungsort (wie Behinderungen durch Baustellenarbeiten, enge Zufahrten etc.) hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung bzw. unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.

Verletzt der Auftraggeber seine Informationspflichten, behalten wir uns vor den hierdurch entstandenen unvorhergesehenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

Die bei der Leistungserbringung für den Auftraggeber anfallenden Verbrauchskosten für Energie und Wasser trägt der Auftraggeber.

  1. Gefahrübergang

Spätestens mit Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über.

Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung der vom Auftraggeber gestellten/ gelieferten Sachen sind wir nicht verantwortlich.

Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Ablieferung bzw. Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so sind wir berechtigt die vereinbarte Vergütung für den ausgeführten Teil der Leistung zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt Vergütung für die Kosten zu verlangen, die uns bereits entstanden und in der vereinbarten Vergütung für den nicht ausgeführten Teil der Leistung enthalten sind. Zur ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.

  1. Gewährleistung

Mängelrügen hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei Kaufverträgen gilt: Mängelansprüche verjähren, wenn De Grashoppers den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat,

  1. in 5 Jahren bei einem Bauwerk sowie bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, sowie bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
  2. im Übrigen in 2 Jahren.

Bei Werkverträgen gilt: Mängelansprüche verjähren, wenn De Grashoppers den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat,

  1. vorbehaltlich lit. b) in 2 Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
  2. in 5 Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
  3. im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen kann nur übernommen werden, wenn wir gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag auch mit der Fertigstellungspflege über mindestens ein Jahr beauftragt werden.

Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen, obgleich wir versuchen, solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können.

Eine Gewährleistung seitens De Grashoppers ist ausgeschlossen, soweit der Mangel nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes durch unsachgemäße Pflege, Behandlung (insbesondere bei Nichtbeachtung der erteilten Pflegeanleitung) oder Lagerung durch den Auftraggeber oder Dritte, durch Weiterverarbeitung, natürliche Abnutzung oder durch chemische, elektrochemische, elektrische, Witterungs- oder sonstige nicht vorauszusehende Einflüsse (z.B. Vandalismus) entstanden ist und wir dies nicht zu vertreten haben.

Eine Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, soweit der Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die vom Auftraggeber gestellten/ gelieferten/ vorgeschriebenen Sachen (Waren, Stoffe, Materialien, Bauteile etc.) bzw. das Grundstück oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines Dritten zurückzuführen ist und wir dem Auftraggeber unsere Bedenken hiergegen unverzüglich in Textform mitgeteilt haben.

  1. Haftung

De Grashoppers haftet für auftretende Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet De Grashoppers nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern und soweit De Grashoppers bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien für die Beschaffenheit der Ware bzw. des Werkes abgegeben oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Sie gelten ebenso nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit nach Produkthaftungsgesetz gehaftet wird sowie im Falle sonst zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Soweit die Haftung der De Grashoppers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  1. Datenspeicherung und Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

  1. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der De Grashoppers.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.